Patienteninfo
Gut zu wissen...
In unserer Praxis PhysioGoerzallee behandeln wir sowohl Kassen- als auch Privatpatienten. Unser Therapieangebot steht Patienten aller Krankenkassen sowie Privat- und BG Versicherten zur Verfügung.
Sie sind Kassenpatient und haben eine Verordnung vom Arzt erhalten? Gerne führen wir die angeordneten Maßnahmen durch, sofern diese Teil unseres Leistungsspektrums sind. Sprechen Sie uns an! Für unser umfangreiches Therapieangebot haben wir die Zulassung aller gesetzlichen Kassen.
Sie sind Privatpatient? Selbstverständlich stehen wir auch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und behandeln Sie gern. Oftmals orientieren sich die Leistungen der privaten Krankenkassen an der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Folge: Hohe Prämien für die Versicherten bei gleichzeitiger Nicht-Übernahme von Leistungen.
Wir empfehlen deshalb, bei Ihrer privaten Krankenversicherung nachzufragen, welche Leistungen in welchem Umfang erstattet werden. Selbstverständlich legen wir von PhysioGoerzallee Ihnen die Kosten der Anwendungen vor Behandlungsbeginn dar.
Hausbesuche
Wir von PhysioGoerzallee bieten auch Hausbesuche an. In der Regel vermerkt Ihr behandelnder Arzt eine entsprechende Bemerkung auf dem Rezept. Sollte dies nicht der Fall sein, machen wir gerne trotzdem einen Hausbesuch möglich.
Hier beachten Sie bitte:
-
Zusätzliche Kosten sind durch den Versicherten selbst zu tragen.
-
Oft hat der behandelnde Arzt bewusst keinen Hausbesuch verordnet, denn bei vielen Beschwerden ist jeder zurückgelegte Weg bereits Teil der Therapie.
Termine nach Vereinbarung
Um Ihre Wartezeit möglichst gering zu halten, werden alle Termine bei PhysioGoerzallee vorab vereinbart. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir Sie, pünktlich zur Behandlung zu erscheinen. Bitte bedenken Sie, dass Sie sich erst kurz vor Beginn der Behandlung im Therapieraum aufhalten können. Vorher steht Ihnen selbstverständlich unser gemütlicher Wartebereich zur Verfügung.
Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit wir den Termin neu besetzen können. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen zu spät oder nicht abgesagte Termine in Rechnung stellen müssen.
Unser Tipp an Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen:
Sammeln Sie alle Belege über die von Ihnen geleisteten Zuzahlungen des laufenden Kalenderjahres! Denn: Ist die sogenannte Belastungsgrenze erreicht, werden Sie für den Rest des Jahres von der Zuzahlung befreit. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung beträgt die Belastungsgrenze 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Eine entsprechende Bescheinigung stellt Ihnen Ihre Krankenkasse nach Vorlage der Zuzahlungsquittungen aus.
Auch Sportvereine betreuen und behandeln wir von PhysioGoerzallee nach den neuesten Erkenntnissen der Sportmedizin. Sprechen Sie uns gerne an!